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AGB

velocity Siegerland

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Velocity Siegerland GmbH

Stand: 09.10.2023

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

[1] Die Velocity Siegerland GmbH (im Folgenden „Velocity“ genannt) vermietet Elektro-Fahrräder, einschließlich Cargo-Bikes (im Folgenden auch „Fahrräder“ genannt), an registrierte Kunden (im Folgenden „Nutzer“ genannt). Wird auf ein bestimmtes Fahrrad Bezug genommen, wird es im Folgenden entweder als „Pedelec“ oder „Cargo-Bike“ bezeichnet. Diese Bezeichnungen dienen der eindeutigen Identifikation und Unterscheidung zwischen den verschiedenen Fahrradtypen.

Hierzu betreibt Velocity im Kreis Siegen-Wittgenstein mit angrenzenden Landkreisen an unterschiedlichen Standorten Stationen, an denen die Fahrräder insbesondere entriegelt, geladen und verriegelt/abgeschlossen werden können. Die Stationen bestehen aus einem Terminal mit inkludierter Stromversorgung und einer Traverse, an welcher sich Verriegelungseinheiten für die Fahrräder befinden. Links und rechts neben den Verriegelungseinheiten befinden sich Leuchtdioden, die -je nach Farbe und Aktivität- folgendes anzeigen: Die Stationen zeigen reservierte Fahrräder durch blaue Leuchtdioden an. Freie Verriegelungseinheiten sind durch grüne Leuchtdioden erkennbar. Deaktivierte Verriegelungseinheiten sind durch inaktive (farblos) Leuchtdioden gekennzeichnet. Rote Leuchtdioden kennzeichnen einen Fehler bei der Ausleihe/Rückgabe oder eine fehlerhafte Verriegelungseinheit.

Die Nutzer müssen sich über ein Webportal registrieren und sich anschließend eine Smartphone-Applikation (im Folgenden „App“ genannt) herunterladen. Nach erfolgreicher Registrierung sowie Prüfung der Angaben durch Velocity kann sich der Nutzer mittels der entsprechenden App Fahrräder an den von Velocity betriebenen Stationen anmieten.

[2] Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen den Nutzern und Velocity und zwar als Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowohl hinsichtlich des Nutzungsvertrages durch Registrierung und der hieraus folgenden Nutzung des Nutzerkontos als auch bezüglich des Mietvertrages über die Fahrräder und die hieraus folgende Nutzung der Fahrräder und Stationen.

[3] Bestandteil dieser AGB sind die aktuell gültige Preisliste, Schadenspreisliste sowie die Prüfanleitung.

[4] Im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung können Unternehmen eine Stationspatenschaft, d.h. eine Patenschaft über eine der Stationen mit freier Verfügungsbefugnis über das Kontingent der vereinbarten Fahrräder und Ladestellen, erwerben. In diesem Zusammenhang können sich Kunden, Mitarbeiter oder sonstige Personen des Patenschaftsunternehmens (sog. Firmenkunden) über den Unternehmenszugang registrieren. Die Klauseln dieser AGB finden, soweit nicht anderweitig vereinbart, analog Anwendung.

[5] Im Interesse der Lesbarkeit werden in diesem Dokument geschlechtsneutrale Formulierungen wie „der Nutzer“ verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

[6] Velocity behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB sowie der Preisliste, Schadenpreisliste und der Prüfanleitung vorzunehmen. Velocity wird diese Änderungen nur ausführen, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen zweckmäßig ist, und diese Änderungen für den Nutzer zumutbar sind. Änderungen der AGB teilt Velocity den Nutzern in Textform (bspw. E-Mail) mit.

[7] Die Vertragssprache ist deutsch.


§ 2 Abschluss eines Nutzungsvertrages durch Registrierung

[1] Eine Vermietung von Fahrrädern erfolgt ausschließlich an registrierte Nutzer.

[2] Die erfolgreiche Registrierung begründet eine Mitgliedschaft im System von Velocity und die Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Systems von Velocity auf unbestimmte Zeit (im Folgenden „Nutzungsvertrag“).

[3] Die Registrierung erfolgt über das Webportal wie folgt:

a) Eingabe der Personendaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Passwort)

b) Zustimmung der Datenschutzbestimmungen, der AGB, der Volljährigkeit und (optional) zum Newsletter

c) Eingabe der personenbezogenen Daten (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort, Land, Geburtsdatum, Mobilfunknummer)

d) Zahlungsbedingungen (Kontoinhaber/in, Kartenummer oder SEPA)

[4] Die Annahme des Registrierungsantrags und damit der erfolgreiche Abschluss des Registrierungsvorgangs, d.h. des Nutzungsvertrages, erfolgt durch eine anschließende Aufforderung zur Aktivierung des Nutzerkontos durch den Nutzer per Mail. Es besteht kein Anspruch auf Annahme eines Registrierungsantrags durch Velocity.

[5] Die Bestätigung der Registrierung wird von Velocity nicht gespeichert und ist für den Nutzer in dem System nicht noch einmal einsehbar und abrufbar. Eingabefehler kann der Nutzer im System bzw. in seinem Nutzerkonto in der App korrigieren.

[6] Eine Registrierung und damit einhergehende Nutzung des Systems ist insbesondere nicht möglich für jede natürliche Person, die

a) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

b) bereits als Nutzer bei Velocity registriert ist (keine doppelte Registrierung möglich);

c) mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vertraut ist oder außerstande ist, mit einem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen;

d) nicht über ein Bankkonto in den SEPA-Ländern oder über eine Master Card oder VISA verfügt;

e) keinen Zugang zu einer E-Mail-Adresse hat;

f) keine ausreichende Bonität besitzt

[7] Für minderjährige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt: Ein wirksamer Antrag auf Registrierung kann mit Unterzeichnung des Registrierungsformular durch den/die Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Velocity ist zur Ausstellung eines Registrierungsformular für minderjährigen Personen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Im Falle der Ausstellung des Registrierungsformular für minderjährigen Personen muss dieses ausgefüllt, heruntergeladen, unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie der Personalausweise des Nutzers und Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter an hi@velocity-siegerland.de gesendet werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Richtigkeit der angegeben Daten wird der Registrierungsantrag des Nutzers durch Velocity angenommen. Ein Anspruch auf Annahme des Registrierungsantrags durch Velocity besteht nicht.

[8] Der Nutzer willigt im Zuge der Registrierung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung und somit der Weitergabe der zu diesem Zweck erforderlichen hinterlegten Mobilfunknummer ein. Diese wird an den Service des US-amerikanischen Unternehmens twilio Inc. übergeben. Twilio sendet eine SMS an die vom Nutzer angegebene Mobilfunknummer, mit der Bitte, via SMS auf diese zu antworten. Antwortet der Nutzer auf diese SMS (und empfängt twilio die Antwort) gilt dies als erfolgreiche Authentifizierung. Bei der SMS-Verifizierung können providerabhängige Gebühren anfallen. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich möglich.

[8] Mit dem Registrierungsantrag wird eine Gebühr gemäß Preisliste erhoben. Velocity behält sich vor, den Nutzer erst nach Bezahlung der Gebühr zur Nutzung freizuschalten. Es besteht kein Anspruch auf Annahme eines Registrierungsantrags durch Velocity.

[9] Der Nutzer ist verpflichtet, Velocity über etwaige während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Änderungen der persönlichen Anschrift oder der Angaben für den Zahlungsverkehr (Bankverbindung).

[10] Velocity behält sich das Recht vor, im Falle von Unstimmigkeiten der hinterlegten personenbezogenen Daten oder verdächtiger Aktivitäten das Nutzerkonto zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist Velocity berechtigt, Personendaten des Nutzers einzuholen. Nach Abschluss der Überprüfung werden sämtliche versendeten Dokumente entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen umgehend gelöscht. Die anfallende Registrierungsgebühr bleibt davon unberührt.


§ 3 Abschluss und Dauer des Mietvertrages, Entnahme und Rückgabe eines Fahrrades

[1] Für den Abschluss eines Mietvertrages muss der Nutzer in der App unter „Mein Profil“ die Rechnungsadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Land, Adresszusatz) und die Zahlungsdaten (Kreditkarte oder SEPA) hinterlegen und anschließend auf „Speichern“ klicken, sofern nicht bereits während der Registrierung über das Webportal erfolgt.

[2] Vor dem Mietbeginn hat der Nutzer die Möglichkeit, ein Fahrrad im Voraus über die App zu reservieren. Die Reservierungszeit beginnt sofort bei Bestätigung in der App mit „Reservieren“ und endet mit dem Mietbeginn, jedoch spätestens nach der in der App angezeigten maximalen Reservierungsdauer.

[3] Mit der Entriegelung eines Fahrrades wird ein Mietvertrag zwischen dem Nutzer und Velocity begründet. Dazu identifiziert sich der Nutzer mittels App. Der Mietvertrag kommt im Einzelnen wie folgt zustande:

a) Auswahl der gewünschten Station und des Fahrrades

b) Klick auf „Miete starten“

c) Klick auf „Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen“

d) Klick auf „Bike öffnen“

[4] Der so abgeschlossene Mietvertrag wird von Velocity nicht gespeichert und ist für den Nutzer in dem System nicht noch einmal einsehbar und abrufbar. Eingabefehler kann der Nutzer im System korrigieren.

[5] Der Mietvertrag beginnt zum Zeitpunkt der Entriegelung und endet mit erfolgreicher Rückgabe an einer Station des Verleihsystems von Velocity gemäß der nachfolgenden Abs. 6 und 7.

[6] Die Rückgabe eines Fahrrades erfordert eine von Velocity betriebene Station mit einer freien und aktivierten Verriegelungseinheit. Sollte an der geplanten Rückgabestation keine freie und aktivierte Verriegelungseinheit verfügbar sein, verpflichtet sich der Nutzer, die Fahrt an einer anderen Rückgabestation mit einer freien und aktivierten Verriegelungseinheit zu beenden. Deaktivierte und/oder defekte Verriegelungseinheiten können nicht für die Rückgabe der Fahrräder genutzt werden.

[7] Die Rückgabe eines Fahrrades erfolgt durch dessen Einschieben in die freie Verriegelungseinheit einer von Velocity betriebenen Station und durch die automatische Schließung des Fahrradschlosses sowie die Rückgabebestätigung in der App. Der Rückgabevorgang ist erfolgreich, wenn die Leuchtdioden der Station weiß blinken und die Rückgabe in der App bestätigt wird. Ein anderes Signal der Leuchtdioden, insbesondere ein rotes Blinken oder das Ausbleiben eines Signals, bedeutet, dass der Rückgabeversuch nicht erfolgreich war und der Mietvorgang weiterläuft. Erst nach erfolgreicher Rückgabebestätigung wird der Mietvorgang beendet.

[8] Wird von einer freien und aktivierten Station keine positive Bestätigung der Rückgabe durch grünes Blinken der Leuchtdioden angezeigt, sind die Anweisungen in der App zu befolgen. Zusätzlich verpflichtet sich der Nutzer, die fehlgeschlagene Rückgabe Velocity unverzüglich telefonisch mitzuteilen und bis zu 30 Minuten an der Station bis zum Eintreffen eines Velocity Service-Mitarbeiters zu warten. Erfolgt keine positive Bestätigung der Rückgabe und unterbleibt die telefonische Mitteilung des Nutzers an Velocity, wird der Mietvorgang weiterberechnet. Zusätzlich wird der Einsatz eines Außendienstmitarbeiters gemäß der Schadenspreis-Liste in Rechnung gestellt.

[9] Wird ein Fahrrad ohne telefonische Rücksprache vor oder neben einer Station abgestellt, gleich aus welchem Grund, wird der Mietvorgang vorbehaltlich der Regelung in vorstehendem Abs. 8 S. 1 u. 2 weiterberechnet. Zusätzlich wird der Einsatz eines Außendienstmitarbeiters gemäß der Schadenspreis-Liste in Rechnung gestellt.

[10] Durch eine Nutzung des Schlosses außerhalb einer Station (vgl. § 7 Abs. 2) wird die entgeltpflichtige Nutzung nicht beendet.

[11] Der Nutzer ist verpflichtet, die Rückgabestation bis mindestens sieben Tage nach erfolgreicher Rückgabe namentlich benennen zu können.


§ 4 Leistung von Velocity und Verfügbarkeit von Fahrrädern und Stationen

[1] Velocity ist verpflichtet, dem Nutzer das Fahrrad für die Dauer des Mietvertrages in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Die Fahrräder werden von Velocity einer regelmäßigen Funktions- und Fahrsicherheitskontrolle unterzogen. Notwendige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden von Velocity durchgeführt.

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[2] Infolge einer hohen Systemauslastung kann es zu mangelnder Verfügbarkeit von Fahrrädern und freien Ladestellen kommen. Ein Anspruch des Nutzers auf Verfügbarkeit von Pedelecs besteht nicht, wenn sich der Nutzer ein Fahrrad nicht im Voraus über die App reserviert hat. Auch hat der Nutzer keinen Anspruch auf Verfügbarkeit einer freien Ladestellen bzw. Verriegelungseinheiten an der Start- oder Zielstation.

[3] Insbesondere behält sich Velocity bei schwierigen Witterungsverhältnissen, bei erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen (insbesondere Wartung, Reparatur und Inspektion) oder bei anderen außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. angrenzende Baustellen, technische Ausfälle, Veranstaltungen), die einen schädigungsfreien Betrieb der Stationen und Fahrräder nicht zulassen, vor, die Entnahme einzelner Fahrräder zu sperren oder den Betrieb einzelner Stationen oder des gesamten Systems vorübergehend einzustellen.

[4] Ist Velocity insbesondere aus den in vorstehendem Abs. 3 genannten Gründen zur Überlassung eines reservierten Fahrrades nicht imstande, so entfällt die aus der Reservierung resultierende Pflicht von Velocity zur Gewährleistung der Entnahme des Fahrrades, d.h. zum Abschluss des Mietvertrages. In diesem Fall hat der Nutzer kein Anrecht auf eine Preisreduzierung einer bereits gebuchten Option.

[5] In der App hat der Nutzer die Möglichkeit, den aktuellen Ladestand vor Entnahme des Fahrrades, d.h. Abschluss des Mietvertrages einzusehen. Auf Grundlage der Angabe des Ladestandes ist eine Abschätzung der Reichweite möglich. Die tatsächliche Reichweite variiert je nach Temperatur, Fahrstil, Fahrergewicht, Alter der Batterie und weiteren Faktoren. Velocity gibt keine Garantie für eine bestimmte Reichweite der elektrischen Antriebe.


§ 5 Einzelfahrt-Gebühr und Tarif-Optionen

[1] Velocity vermietet die Fahrräder sowohl auf Einzelfahrt-Basis als auch auf Tarif-Option-Basis an.

[2] Die jeweils gültigen Preise und die Gültigkeit der Tarif-Optionen richten sich nach der bei Buchung jeweils gültigen Preisliste. Ein Recht auf das Angebot bestimmter Tarif-Optionen besteht grundsätzlich nicht.

[3] Durch die kostenpflichtige Buchung einer Tarif-Option wird der Nutzer berechtigt, Fahrten im Sinne der gewählten Tarif-Option durchzuführen.

[4] Als Einzelfahrt wird die tariflose Nutzung eines Fahrrades zwischen Mietbeginn (Entnahme) und Mietende (Rückgabe) im Sinne des § 3 bezeichnet. Mietet der Nutzer ein Fahrrad – ohne eine Tarif-Option gebucht zu haben – so bezahlt er entsprechend der tatsächlichen Nutzungszeit die Einzelfahrt-Gebühr gemäß Preisliste. Die Nutzungszeit ist die Differenz zwischen Rückgabezeitpunkt und Entnahmezeitpunkt.

[5] Voraussetzung für die Nutzung der Fahrräder ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats durch den Nutzer oder dessen Zahlungsfähigkeit über einen anderen Zahlungsweg (Kreditkarte). Weitere Voraussetzung für die Nutzung vgl. § 2 Abs. 6.

[6] Im Falle der Tarif-Option „veloStudi“ besteht die Voraussetzung, dass der Nutzer eine aktive studentische Mailadresse besitzt. Um diese Aktualität festzustellen, darf Velocity mindestens zweimal im Jahr eine E-Mail an die hinterlegte Mailadresse des Nutzers schicken, um den Status als Student nachzufragen und zu überprüfen. Erhält Velocity in einem angemessenen Zeitraum keine Rückmeldung des Nutzers, behält sich Velocity das Recht vor den betreffenden Account aus der Tarif-Option zu löschen.


§ 6 Rechnung und Zahlung

[1] Die Summe der anfallenden Zahlung werden sofort nach Beendigung der Nutzung kalkuliert und werden am Monatsende kumuliert in Rechnung gestellt. Der Nutzer kann seine Fahrten und damit entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber Velocity jederzeit über die App einsehen.

[2] Velocity ist berechtigt, die Kosten für eine gebuchte Tarif-Option sofort in Rechnung zu stellen.

[3] Die fälligen Rechnungsbeträge werden über das SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Nutzers oder über einen anderen Zahlungsweg (Kreditkarte) eingezogen. Die Abrechnung kann über einen Zahlungsdienstleister erfolgen.

[4] Einwendungen gegen Belastungen aus Lastschriften sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung geltend zu machen. Ansprüche des Nutzers bei begründeten Einwänden nach Fristablauf bleiben unberührt. Sofern der Nutzer keine andere Weisung erteilt, werden Rückzahlungsansprüche gegen Velocity dem Nutzerkonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.

[5] Eine Aufrechnung des Nutzers gegen Forderungen von Velocity kann nur gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen erfolgen.

[6] Velocity ist berechtigt, im Falle einer fehlgeschlagenen Zahlung eine Gebühr gemäß der geltenden Schadenspreis-Liste in Rechnung zu stellen.

[7] Rechnungen werden dem Nutzer in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.


§ 7 Nutzung eines Fahrrades

[1] Das Fahrrad darf vom Nutzer nur für Fahrten verwendet werden, deren Start und Endziel eine der von Velocity betriebenen Stationen ist.

[2] Die Fahrräder sind mit Schlössern ausgestattet, durch die sie auch außerhalb der Stationen für einen Zwischenstopp gesichert werden können. Die Verriegelung erfolgt beim Pedelec über die App. Das Lastenrad muss zusätzlich manuell verschlossen werden und wird über die App entriegelt. Ein zwischenzeitliches Abstellen des Fahrrades an einem anderen Ort als der Stationen von Velocity erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.

[3] Beim Abstellen des Fahrrades ist außerdem insbesondere die Straßenverkehrsordnung zu befolgen. Für Schäden, die Velocity durch ein unvorschriftsmäßiges Abstellen entstehen, haftet der Nutzer vollumfänglich.

[4] Der Nutzer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den entnommenen Fahrrädern. Das Fahrrad ist derart zu behandeln, dass sich sein Zustand zwischen Entnahme und Rückgabe nicht über die übliche Abnutzung hinaus verschlechtert.

[5] Die Pedelecs haben eine maximal zulässige Zuladung von 130 kg, die nicht überschritten werden darf. Der Transport von Gütern mit Hilfe der Pedelecs erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Transportgüter müssen ordnungsgemäß gesichert werden.

[6] Die Cargo-Bikes haben eine maximal zulässige Zuladung von 185 kg, die nicht überschritten werden darf. Der Transport von Gütern ist mit einer maximalen Zuladung von 85 kg gestattet. Der Nutzer hat die Verantwortung sicherzustellen, dass das Gesamtgewicht der transportierten Güter diese zulässige Grenze nicht überschreitet. Transportgüter müssen ordnungsgemäß gesichert werden. Es ist gestattet, bis zu zwei Kinder in einem Alter bis zu 7 Jahren, jedoch nicht größer als 120cm im Cargo-Bike zu transportieren. Dabei ist zu beachten, dass die maximale Zuladung von 85 kg nicht überschritten wird. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die transportierten Kinder ordnungsgemäß mit den dafür vorgesehenen Anschnallgurten gesichert und darüber hinaus geschützt sind (z.B. durch Tragen eines Fahrradhelms). Die Aufsichtspflicht und die Verantwortung für die Sicherheit der transportierten Kinder liegt ausschließlich bei dem Nutzer. Velocity übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden oder Verletzungen, die während der Nutzung der Cargo-Bikes auftreten können, einschließlich solcher, die Kinder betreffen.

[7] Zur eigenen Sicherheit muss sich der Nutzer vor Benutzung des Fahrrades über dessen Verkehrstauglichkeit vergewissern und sich mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen. Dazu stellt Velocity den Nutzern eine entsprechende Prüfanleitung zur Verfügung, die eine Augenscheinprüfung von Bremsen, Licht, Rahmen, Anschnallgurte und Reifendruck ermöglicht. Die Verpflichtung von Velocity, das Fahrrad in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen (§ 4 Abs. 1), bleibt hiervon unberührt. Liegt zum Zeitpunkt der Entnahme ein Mangel am Fahrrad vor, so kann der Nutzer das Fahrrad nach Mitteilung des Mangels an Velocity an der Entnahmestation zurückgeben und, falls verfügbar, gegen ein anderes Fahrrad austauschen. Neben der Prüfanleitung dient die Schadensmeldung in der App als weiterer Prüffaktor hinsichtlich der Verkehrstauglichkeit des Fahrrades. Diese Schadensmeldung erscheint automatisch nach zustande kommen des Mietvertrages (§ 3 Abs. 3) in der App. Nach erfolgter Beendigung des Mietvertrages wird der Nutzer abermals anhand der Schadensmeldung in der App nach Schäden gefragt. Diese sind wahrheitsgemäß einzutragen und den Anforderungen in der App Folge zu leisten.

[8] Die Cargo-Bikes sind mit einer Handyhalterung ausgestattet. Velocity übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch die Benutzung der Handyhalterung (z.B. Herausfallen des Handys aus der Halterung) entstehen könnten. Die Verantwortung für die sichere Befestigung und den Schutz des Handys in der Halterung liegt beim Nutzer. Velocity empfiehlt dringend, das Handy ordnungsgemäß in der Halterung zu befestigen und während der Fahrt darauf zu achten, dass es sicher und fest sitzt, um eventuelle Unfälle oder Schäden zu vermeiden.

[9] Während der Mietzeit in Erscheinung tretende Mängel am Fahrrad sind Velocity durch den Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung hat telefonisch oder über die App zu erfolgen.

[10] Die Nutzung der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzer. Velocity weist den Nutzer darauf hin, dass er die Verkehrsregeln zu befolgen hat und zur eigenen Sicherheit des Nutzers einen Fahrradhelm verwenden sollte.

[11] Eine Nutzung ist ausschließlich im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zulässig.

[12] Dem Nutzer ist es untersagt

a) das Fahrrad unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, zu fahren;

b) mit dem Pedelec eine weitere Person zu transportieren;

c) mit dem Cargo-Bike eine weitere Person über im Alter von über 7 Jahre zu transportieren;

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d) mit dem Fahrrad Gefahrgut (z.B. leicht entzündliche, explosive oder toxische Güter) zu transportieren;

e) eigenmächtig Reparaturen oder Umbauten jeglicher Art am Fahrrad auszuführen oder ausführen zu lassen (ausgenommen das Verstellen der Höhe des Sattels und die Korrektur der Position des Vorderlichts);

f) seine Zugangsdaten zu seinem Nutzerkonto an einen Dritten weiterzugeben (sog. „Account-Sharing“), außer es handelt sich um ein Unternehmen, welches Nutzungskontingente bei Velocity erworben hat. In diesem Fall hat das Unternehmen sicherzustellen, dass der Dritte (sog. Firmenkunde) die Regelung der vorliegenden AGB wie ein Nutzer beachtet. Dritte sind Mitarbeiter des Unternehmens oder andere vertraglich geregelte Nutzergruppen. Das Unternehmen hat gegenüber Velocity das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten. Bei Überlassung der Zugangsdaten durch das Unternehmen an einen Dritten ist insbesondere zu beachten, dass dieser das 18. Lebensjahr vollendet haben muss;

g) das Fahrrad trotz Feststellung oder augenscheinlicher Feststellbarkeit von Schäden oder Mängeln in Betrieb zu nehmen;

h) mehrere Fahrräder gleichzeitig anzumieten;

i) das Fahrrad zu kommerziellen Zwecken zu nutzen;

j) mit dem Fahrrad an Presseveranstaltungen, Radsportveranstaltungen, Wettkämpfen und Wettbewerben, Downhill-Fahrten, Training für Radsportveranstaltungen, Training für Wettkämpfe und Wettbewerbe oder sonstige Radsportveranstaltungen die nicht der zweckmäßigen Nutzung der Fahrräder entsprechen;

k) das Fahrrad mit anderen Verkehrsmitteln zu transportieren (eine Ausnahme stellt der Transport im Schadensfall dar, der vorher in Rücksprache mit dem Kundenservice von Velocity besprochen werden muss).

[13] Die Nutzungsdauer ist auf 10 Stunden begrenzt („Höchstnutzungsdauer“). Spätestens mit Ablauf der 10 Stunden muss der Nutzer das Fahrrad an einer von Velocity betriebenen Station zurückgeben und seine Miete beenden. Velocity kann nach Überschreiten der Höchstnutzungsdauer jederzeit die Herausgabe des Fahrrades vom Nutzer verlangen. Nutzungsdauern länger als 10 Stunden können durch eine gesonderte Tarif-Option geregelt sein.


§ 8 Störungen des Mietvorgangs/Unfälle/Verlust des Fahrrades

[1] Eine technische Störung während der Nutzung, bei der Entnahme oder bei Rückgabe eines Fahrrades ist Velocity unverzüglich zu melden.

[2] Wird ein Fahrrad oder eine Station während der Nutzung, Entnahme oder Rückgabe beschädigt, ist der Nutzer verpflichtet, dies Velocity unverzüglich mitzuteilen.

[3] Der Nutzer verpflichtet sich, im Falle eines Unfalls mit Beteiligung eines Dritten unverzüglich die Polizei und Velocity in Kenntnis zu setzen.

[4] Den Verlust oder die Entwendung (bspw. durch Diebstahl) des Fahrrades während der Mietzeit hat der Nutzer unverzüglich Velocity sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an Velocity zu übermitteln. Der Nutzer ist verpflichtet, Velocity auf Anfrage weitere Informationen über den Vorfall zukommen zu lassen.


§ 9 Nutzung und Umgang mit dem Nutzerkonto

[1] Eine Weitergabe des Nutzerkontos und/oder der Zugangskennung an eine andere Person, insbesondere des Passwortes zur Anmeldung in der App sowie online über das Webportal ist, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, unzulässig. Bei Verstoß gegen vorstehenden S. 1 behält sich Velocity die Sperrung des Nutzers für unbestimmte Zeit vor.

[2] Bei einer unbeabsichtigten Weitergabe des Passwortes ist der Nutzer zur unverzüglichen Änderung des Passwortes online über das Webportal oder in der App verpflichtet. Könnte ein Dritter Kenntnis über das Passwort erlangt haben, so ist dieser Umstand Velocity durch den Nutzer unverzüglich mitzuteilen.

[3] Des Weiteren ist es dem Nutzer untersagt,

a) Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen, in Programme, die von Velocity betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Velocity unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern;

b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Anwendungen möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen.

[4] Der Nutzer hat Velocity unverzüglich darüber unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass nicht berechtigte Personen gegen genannte Punkte verstoßen.

[5] Velocity ist von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der zur Verfügung gestellten Anwendungen durch den Nutzer beruhen oder die sich aus vom Nutzer verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendungen verbunden sind.

[6] Velocity ist unverzüglich über alle dem Nutzer bekannt gewordenen Mängel oder Sicherheitsrisiken an den zur Verfügung gestellten Anwendungen zu informieren, die im Zusammenhang mit den Diensten stehen.


§ 10 Widerrufsrecht

Sofern Velocity für die Registrierung eine Gebühr erhebt und somit eine entgeltliche Leistung erbringt, steht den Nutzern, die Verbraucher sind, nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung gesetzlich ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


§ 11 Haftung

[1] Velocity haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von Velocity oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Velocity vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt (sog. Kardinalspflichten). Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

[2] Der Nutzer haftet gegenüber Velocity für solche Schäden, die er zu vertreten hat. Dies beinhaltet insbesondere die/den schuldhaft verursachte/n Entwendung (bspw. Diebstahl), Verlust, Beschädigung sowie die unsachgemäße Entnahme, Bedienung oder Rückgabe eines Pedelecs, zudem auch für Schäden, die durch eine Verursachung oder die Beteiligung an einem Verkehrsunfall o. ä. entstanden sind.

[3] Vorsorglich wird klargestellt, dass der Nutzer von Velocity nicht für Verschleiß an den Fahrrädern und Stationen haftbar gemacht werden kann, welcher bei ordnungsgemäßer Verwendung auftritt.

[4] Vom Nutzer verursachte Schäden, die er sich selbst oder anderen zufügt, trägt der Nutzer selbst. Haftpflichtschäden hat der Nutzer eigenverantwortlich abzusichern.


§ 12 Vertragsstrafen und Schadenspauschalen

[1] Für die folgenden Verstöße des Nutzers gegen diese AGB wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren genaue Höhe durch Velocity in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen bestimmt wird, im Regelfall aber wie folgt: Schuldhafter Verstoß des Nutzers Vertragsstrafe im Regelfall (Bruttowert):

a. Personentransport mit dem Pedelec = € 50,00

b. Transport von Personen älter als 7 Jahre mit dem Cargo-Bike = € 150,00

c. Account-Sharing = € 30,00

d. Account-Sharing im Falle einer gebuchten Tarif-Option = € 50,00

e. Erstellung eines Fake-Account = € 100,00

Im Streitfall kann die Vertragsstrafe vom zuständigen Gericht überprüft werden. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruches wegen eines solchen Verstoßes bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird aber auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet.

[2] Bei Schäden, die der Nutzer zu vertreten hat, kann Velocity einen pauschalen Schadensersatz vom Nutzer verlangen. Die entsprechenden Höhen des Schadensersatzes sowie die Art des Schadens sind der gültigen Schadenspreis-Liste zu entnehmen.

[3] Der Nutzer bleibt im Falle eines pauschalen Schadensersatzanspruches von Velocity zum Nachweis berechtigt, dass Velocity gar keinen oder einen wesentlich niedrigeren Schaden als die angefallene Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines über die Pauschale hinausgehenden Schadensersatzanspruches wegen eines solchen Verstoßes bleibt hiervon unberührt. Die Pauschale wird aber auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet.


§ 13 Vorübergehende Sperrung des Zugangs

[1] Die vorübergehende Sperrung des Nutzerkontos hat den zeitweisen Verlust der Berechtigung des Nutzers zur Anmietung von Fahrrädern zur Folge. Die Registrierung des Nutzers bleibt davon zunächst unberührt.

[2] Eine Sperrung des Nutzerkontos kann Velocity vorübergehend in begründeten Fällen, insbesondere in Fällen, in denen hinreichende Anhaltspunkte für einen Missbrauch gemäß nachstehendem Abs. 3 sprechen, oder in Fällen von Zahlungsrückständen (Abs. 4) des Nutzers, vornehmen.

[3] Als Missbrauch wird insbesondere jeder Verstoß gegen die AGB, jede Verwendung der App, des Webportals, die nicht im Sinne dieser AGB vorgesehen ist; jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung eines Fahrrades und jede Handlung, die den reibungslosen Ablauf von Mietvorgängen beeinträchtigt, verstanden. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für einen Missbrauch in dem vorgenannten Sinne ist die Sperrung für die Dauer der endgültigen Sachverhaltsaufklärung zulässig.

[4] Im Falle einer Überprüfung des Nutzerkontos gemäß § 2 Abs. 10 behält sich Velocity das Recht vor, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren. Nach Abschluss der Überprüfung und Feststellung der Rechtmäßigkeit des Kontos wird die Sperrung aufgehoben und der Nutzer erhält wieder vollen Zugriff auf sein Nutzerkonto und die damit verbundenen Funktionen.

[5] Voraussetzung für die Sperrung eines Nutzerkontos wegen Zahlungsrückständen ist das Vorhandensein einer offenen Forderung von Velocity gegenüber dem Nutzer. Die Sperrung ist für die Dauer des Zahlungsrückstandes zulässig.

[6] Es bedarf keiner vorherigen Ankündigung der Sperrung eines Nutzerkontos durch Velocity. Der Nutzer wird spätestens nach erfolgter Sperrung durch Velocity benachrichtigt.


§ 14 Kündigung

[1] Der Nutzungsvertrag durch Registrierung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien durch die Löschung des Nutzerkontos beendet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Rückzahlung durch Velocity von zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Tarif-Optionen.

[2] Sofern die automatische Verlängerung aktiviert ist, verlängert sich eine Tarif-Option automatisch um die gebuchte Laufzeit. Die automatische Verlängerung kann jederzeit vom Nutzer deaktiviert werden, muss spätestens jedoch vor Auslauf der gebuchten Tarif-Option deaktiviert werden, wenn keine erneute Buchung und damit eine Kündigung der Tarif-Option gewünscht ist.

[3] Das Recht der Vertragsparteien zu einer Löschung des Nutzerkontos und damit einhergehenden fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer

a) mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;

b) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb Velocity die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;

c) schwerwiegende Verletzungen des Vertrags begangen hat, insbesondere Verletzungen der Verbote gemäß vorstehendem § 7 Abs. 10 sowie die unsachgemäße Rückgabe des Fahrrades in Widerspruch zu vorstehendem § 3 Abs. 4 bis 8;

d) nach Sperrung des Nutzerkontos gemäß § 13 ein neues Nutzerkonto eröffnet.

[4] Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Velocity wird das Nutzerkonto gemäß vorstehendem § 13 zunächst unmittelbar gesperrt und mit Ablauf einer Schonfrist von einer Woche seit Kündigung endgültig gelöscht.


§ 15 Datenschutz

[1] Velocity erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogen Daten der Nutzer. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer beachtet Velocity die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.

[2] Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer wird auf die auf der Homepage von Velocity abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.


§ 16 Schlussbestimmungen

[1] Der Nutzungsvertrag und die (Einzel-)Mietverträge (inkl. Tarifoptionen) unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich möglich, Siegen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

[2] Erfüllungs- und Leistungsort ist der Ort, an dem das Fahrrad im Einzelfall entnommen wird.

Kontaktdaten
Velocity Siegerland GmbH
Siegener Straße 152
57223 Kreuztal
Handelsregister: Amtsgericht Siegen HRB 12570′
Geschäftsführer: Andreas Berkenkopf, Yara Stahlschmidt
IBAN: DE87 4605 0001 0001 2873 74
Kontoinhaber: Velocity Siegerland GmbH
Website: https://www.velocity-siegerland.de
E-Mail: hi@velocity-siegerland.de
Telefon: +49 271 22298130


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Velocity Siegerland GmbH
Campus Buschhütten
Siegener Straße 152
57223 Kreuztal
E-Mail: hi@velocity-siegerland.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus

• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (detaillierte Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Dienstleistung sich der Widerruf bezieht, z.B. die Zurverfügungstellung der Nutzungsmöglichkeit der Velocity Plattform (= Vermietung von Fahrrädern an Nutzer über die Smartphone-Applikation)

• bestellt am: (*) /erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

(*) Unzutreffendes streichen

und senden Sie es zurück an

Velocity Siegerland GmbH
Campus Buschhütten
Siegener Straße 152
57223 Kreuztal
E-Mail: hi@velocity-siegerland.de


Preisliste

Stand: 09.10.2023

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

1) Anmeldegebühren

Die Anmeldegebühren pro Nutzer betragen einmalig 4,99 €.

2) Einzelmietverträge Standard-Tarif „veloBasis“

2.1 Mietgebühr Pedelec

Die ersten 30 Minuten von einer Einzelfahrt werden pauschal mit 1,99 € berechnet. Jede weitere Minute wird mit 0,09 € abgerechnet.

2.2. Mietgebühr Cargo-Bike

Die ersten 30 Minuten von einer Einzelfahrt werden pauschal mit 3,49€ berechnet. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit 2,99€ berechnet.

3) 30 tägiges Abonnement „veloFlex 30“

Nach erfolgter Anmeldung wird eine Grundgebühr in Höhe von 29 € erhoben. Das gebuchte Abonnement ist ab dem Zeitpunkt der Anmeldung 30 Tage gültig. Im Rahmen des gebuchten Abonnements sind die ersten 30 Minuten Nutzung bei jeder Buchung eines Pedelecs inklusive. Danach wird gemäß des Standard-Tarifs „veloBasis“ berechnet, d.h. jede weitere Minute kostet 0,09 €.

Die Kündigung ist jederzeit möglich. Kündigt der Nutzer nicht aktiv, verlängert sich das Abonnement automatisch um weitere 30 Tage.

4) Einzelmietverträge „veloStudi“

4.1 Mietgebühr Pedelec

Die ersten 30 Minuten von einer Einzelfahrt werden pauschal mit 1,59 € berechnet. Jede weitere Minute wird mit 0,09 € abgerechnet.

4.2. Mietgebühr Cargo-Bike

Die ersten 30 Minuten von einer Einzelfahrt werden pauschal mit 3,14€ berechnet. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit 2,99€ berechnet.


Schadenspreis-Liste

Stand: 01.09.2023

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Schuldhafter Schaden durch Nutzer verursacht Schadenspauschale:

a. Verlust eines ungesicherten Fahrrades während der Mietzeit, sofern das Fahrrad nicht innerhalb von 14 Tagen aufgefunden wird und in den Besitz von Velocity gelangt = € 3.350,00

b. Verlust eines gesicherten Fahrrades während der Mietzeit, sofern das Fahrrad nicht innerhalb von 14 Tagen aufgefunden wird und in den Besitz von Velocity gelangt = € 360,00

c. Vom Nutzer verschuldeter, notwendiger Außeneinsatz von Velocity, insbesondere bei Entwendung oder Beschädigungen des Fahrrades sowie unsachgemäßer Rückgabe des Fahrrades = € 50,00 pro halbe Stunde

d. Bearbeitungspauschale bei fehlgeschlagener Zahlung oder unbegründeter Rückgabe einer Lastschrift = € 9,50

e. Bearbeitungspauschale bei rückwirkender Anpassung der tatsächlichen Mietzeit durch die vom Nutzer verschuldete unsachgemäße Rückgabe des Fahrrades im Sinne von §3 Abs. 7 = € 11,50


Prüfanleitung

Stand: 01.09.2023

Sollten erkennbare Mängel an dem Fahrrad auftreten, verzichten Sie auf die Nutzung dieses Fahrrades und nutzen Sie ein anderes Fahrrad (falls vorhanden). Bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, welches Fahrrad nicht funktionstüchtig ist, sodass wir eine Reparatur durchführen können.

Vor Verwendung eines Fahrrades sind folgende Prüfungen vom Nutzer durchzuführen:

1) Bremsen prüfen:

Die Vorderrad- und Hinterradbremse anziehen und das Fahrrad mit etwas Schwung nach vorne rollen. Die Räder sollten dabei sowohl vorne als auch hinten blockieren. Beim Anziehen der Bremshebel sollten diese einen Widerstand haben und nicht bis zur Lenkerstange heruntergedrückt werden können.

2) Reifen prüfen:

Vorderen Reifendruck durch Aufstützen auf den Lenker optisch prüfen. Dabei sollte der Reifen nur leicht eindrückbar sein. Das gleiche gilt für die Prüfung des Hinterrads durch Aufstützen auf den Sattel. Dabei auf oberflächliche Beschädigungen auf dem Reifen achten.

3) Griffe auf festen Sitz prüfen:

An den Griffen links und rechts sanft ziehen, um einen festen Sitz zu prüfen.

4) Klingel auf Funktion prüfen:

Ertönt bei Betätigung der Klingel ein heller Ton, so ist diese funktionstüchtig.

5) Lenker und Vorbau prüfen:

An der Lenkstange rütteln und sicherstellen, dass sich die Position nicht ändert.

6) Sattel auf festen Sitz prüfen

Nach dem Einstellen der optimalen Sitzhöhe durch die Betätigung des Schnellspanners muss dieser wieder festgezogen werden. Anschließend sanft am Sattel rütteln, um einen festen Sitz sicherzustellen.

7) Beleuchtung prüfen:

Vorder- und Rücklicht optisch auf Funktion prüfen. Das Vorderlicht muss weiß und das Rücklicht muss rot blinken.

8) Anschnallgurt prüfen:

Den Anschnallgurt des Cargo-Bikes auf sichtbare Schäden überprüfen. Vorsichtig am Gurt ziehen, um sicherzustellen, dass er stabil und belastbar ist.

9) Handyhalterung prüfen:

Stelle sicher, dass die Halterung stabil ist und dein Handy ordnungsgemäß in der Halterung gesichert ist, damit es während der Fahrt nicht herausfällt.

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Schau gerne vorab bei unseren FAQs rein. Hier haben wir die relevantesten Fragen rund um den Mietprozess zusammengefasst.